Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kronfried Consulting

Kronfried Consulting
Edisonstraße 6 – D-85716 Unterschleißheim bei München
Tel: 089 / 2000 83 67
E-Mail: info@kronfried.de
Geschäftsführer: Shahroz Khan
Sitz: München
USt-ID: DE307634010

1. Vertragsgegenstand

1.1
Die Kronfried Consulting ist im Bereich Recruitment und Personalberatung tätig. Sie berät und vermittelt Kandidaten an Klienten. Suchaufträge werden entweder postalisch, durch elektronische Auftragserteilung oder in sonstig vereinbarter Weise ausgelöst.

Falls eine Sondervereinbarung getroffen wurde, so ist diese schriftlich festzuhalten. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kronfried Consulting. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden.

1.2
Durch die Übermittlung von Informationen eines oder mehrerer Kandidaten gilt der Kandidat als durch Kronfried Consulting empfohlen, auch wenn der Klient den Kandidaten bereits kannte.

Im Falle eines Zustandekommens eines Vertrages zwischen dem Klienten und dem/den vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten, ist davon auszugehen, dass dieser Vertrag durch die Vorstellung und Empfehlung von Kronfried Consulting zustande gekommen ist.

Falls der Kandidat sich bereits innerhalb der letzten 6 Monate vor der Vorstellung des Kandidaten durch Kronfried Consulting unabhängig beworben hat oder von einer anderen Personalberatung / Firma vorgestellt wurde, so tritt diese Regelung nicht in Kraft. Der Klient verpflichtet sich in diesem Fall, Kronfried Consulting diesbezüglich vor dem Beginn des Interviewprozesses, zu informieren.

2. Pflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich, Anforderungsprofile und Stellenausschreibungen, die als Unterstützung zur Personalbeschaffung benötigt wird, zu übermitteln. Beide Parteien (Kronfried Consulting und Klient) versichern, dass die übermittelten Unterlagen vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt werden dürfen.

Nach Beendigung des Vertrages verpflichten sich beide Parteien (Kronfried Consulting und Klient), alle erhaltenen Dokumente und Daten zu vernichten oder zurückzugeben.

3. Honorar für die Leistungen von Kronfried Consulting

3.1
Die Vergütung erfolgt im Erfolgsfalle (Vermittlung und/oder Nachweis des Kandidaten) bei Einstellung eines von Kronfried Consulting vorgestellten Kandidaten (Beispiel: Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch Kandidaten und Klienten).

Das Standardhonorar beträgt 28% des Jahreszielgehaltes. Abweichende Vertragsänderungen erfordern eine schriftliche Vereinbarung.

Das Honorar ist ein prozentualer Anteil der voraussichtlichen Bruttovergütung für das erste Beschäftigungsjahr des Kandidaten. Dazu zählen auch die Übernahme der Fahrtkosten, voraussichtliche Bonuszahlungen und alle anderen Bestandteile, die der Kandidat in finanzieller Form erhält.

3.2
Das Honorar wird fällig, wenn zwischen dem Klienten/Auftraggeber und einem von Kronfried Consulting vorgeschlagenen Kandidaten (siehe auch Punkt 1) ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Das jeweilige Honorar wird mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig.

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb von 12 Monaten direkt oder in sonstiger Weise (beispielweise Contracting, Tochtergesellschaft etc.) ein Arbeitsvertrag zustande kommt (nach Vorstellung des Kandidaten durch Kronfried Consulting), so wird das Honorar auch in diesem Fall fällig. Gleiches gilt bei einer direkten oder indirekten Vermittlung (beispielsweise Weitergabe von Kontaktdaten und Informationen) an einen Dritten. Hierbei wird vermutet, dass die Ursächlichkeit der Tätigkeit von Kronfried Consulting für das Zustandekommen verantwortlich ist.

3.3
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Sonstige Kosten

Die Reisekosten werden vom Klienten nicht übernommen, außer es wird vorab abgesprochen.

5. Informationspflichten

Falls Umstände entstehen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit haben können, verpflichtet sich der Klient, Kronfried Consulting unverzüglich zu informieren.

Der Klient verpflichtet sich, nach Eingang des unterschriebenen Vertrages, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang / Erhalt des unterschriebenen Vertrages, Kronfried Consulting über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses und die voraussichtliche Vergütung zu informieren.

Eine Kopie des Vertrages beziehungsweise ein Nachweis für die Höhe des Provisionsanspruches wird Kronfried Consulting zur Verfügung gestellt.

Kommt der Klient dieser Verpflichtung nicht nach, hat Kronfried Consulting einen Provisionsanspruch in Höhe von 41% der voraussichtlichen Bruttojahresvergütung.

6. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen (einschließlich der AGB’s) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

7. Gewährleistung

Kronfried Consulting haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten, etc. der Kandidaten. Der Klient ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Bewerberunterlagen, die auf Aufgaben des Kandidaten beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen.

Im Übrigen ist die Haftung von Kronfried Consulting soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertragsgegenstand unterliegen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand ist München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Falle bemühen sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck, der mit der unwirksamen Klausel verfolgt wird, möglichst nahekommt.

Kronfried Consulting Edisonstraße 6 – D-85716 Unterschleißheim bei München